
Die Charta der Apartmentkonzepte versucht der Einordnung von Apartmentkonzepten, insbesondere ob diese als Wohnraum oder Beherbergung zu definieren. Die Charta zielt demnach darauf ab, Klarheit zwischen Wohnraum und Beherbergung zu schaffen.
Die Etablierung einheitlicher Begriffe und Kategorisierungen durch die Charta hat somit nicht nur eine Marketing- oder Branchenidentitätsfunktion, sondern dient konkret der rechtlichen Klarstellung und erleichtert allen Beteiligten die korrekte Zuordnung von Apartmentkonzepten.
Die Charta wurde von Anett Gregorius, Gründerin von Apartmentservice in Zusammenarbeit mit interdisziplinäres Expertenteam entwickelt.